Anmeldung zur Notbetreuung

(21.04.20)

Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich erfahren haben, soll die Notbetreuung an Schulen fortgesetzt bzw. ausgeweitet werden. Ein Kind kann dann aufgenommen werden, wenn mindestens ein Elternteil in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist oder im Einzelfall in besonderen Härtefällen.

Bitte beachten Sie, dass es aus gesundheitlichen Gründen für alle Beteiligten wichtig ist, dass Sie Ihr Kind nur zur Notbetreuung in der Schule anmelden, wenn es zwingend erforderlich ist! Wenn Sie also als Erziehungsberechtigte(r) zur Zeit am Vormittag außer Haus arbeiten müssen und Sie keine andere Betreuung für Ihr Kind in der Zeit von 7:55 bis 12:50 Uhr organisieren können, dann dürfen Sie Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden.

Das Niedersächsische Kultusministerium formuliert es so: "Alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der Möglichkeit der Inanspruchnahme ausgeschöpft worden sein." ... "Nach wie vor bleiben der Gesundheitsschutz und die Begrenzung von Neuinfektionen das oberste Ziel."

In der Notgruppe der Schule werden die Kinder in Kleingruppen betreut. Auch in diesen Kleingruppen ist es notwendig, den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten. Das bedeutet, dass die Kinder nicht zusammen spielen dürfen. Ein Unterrichten der Kinder darf nicht stattfinden, da wir uns in einer Phase des "Lernens zu Hause" befinden. Lediglich die von den Lehrern und Lehrerinnen bereitgestellten Lernaufgaben für zu Hause können die Kinder der Notbetreuung in der Schule bearbeiten.

Kranke Kinder dürfen nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Bei Kindern von Eltern, die in direktem, ungeschützten Kontakt mit einem an Corona erkrankten Menschen waren, sollte ebenfalls keine Notbetreuung stattfinden.

Die neue Regelung der Notbetreuung gilt bis einschließlich 6.5.2020.